Die Benützungsgebühr setzt sich zusammen aus einer Grundgebühr und einer Verbrauchsgebühr (§ 54 Abs. 1 AR). Die Grundgebühr beträgt Fr. 50.00 für Wohnungen mit einer Nettowohnfläche bis 60 m2 und Fr. 100.00 für Wohnungen mit einer Nettowohnfläche von über 60 m2 sowie für Gewerbeeinheiten (Gebührentarif zum Abwasserreglement). Die -7- Verbrauchsgebühr für die Abwasseranlagen richtet sich nach dem Frischwasserverbrauch und wird dementsprechend pro m3 Frischwasser erhoben (§ 54 Abs. 2 AR). Sie beträgt Fr. 2.50 pro m3 Frischwasserverbrauch.