1.2. Die Beschwerde gegen den Entscheid des Gemeinderats Q._____ war zunächst an das BVU gerichtet worden. Grundsätzlich kann gegen Entscheide des Gemeinderats in Anwendung der Baugesetzgebung innert 30 Tagen seit Zustellung beim BVU Beschwerde geführt werden, soweit keine andere Behörde als zuständig erklärt wird (§ 61 Abs. 1 der Bauverordnung [BauV] vom 25. Mai 2011 [SAR 713.121]).