E.1. Die nunmehr vertretene Beschwerdegegnerin liess sich innert erstreckter Frist am 27. Juni 2023 vernehmen und die Abweisung der Beschwerde beantragen. -3- E.2. Das SKE brachte die Vernehmlassung den Beschwerdeführern mit Schreiben vom 28. Juni 2023 zur Kenntnis und stellte ihnen frei, bis 22. August 2023 eine Replik zu erstatten. F.1. Die Beschwerdeführer liessen mit Eingabe vom 8. September 2023 innert mehrfach erstreckter Frist replizieren und an ihren Anträgen festhalten.