vertreten durch Dr. iur. Oliver Bucher, Rechtsanwalt, Oberstadtstrasse 7, Postfach 2060, 5402 Baden Gegenstand Benützungsgebühren (Abwasser) -2- Das Gericht entnimmt den Akten: A. B._____ war Alleineigentümer der Liegenschaft an der R-Strasse ccc in Q._____ (Parzelle ddd, im Halte von 761 m2). Am 14. Dezember 2022 stellte A._____, der die Liegenschaft zum damaligen Zeitpunkt als Mieter bewohnte, bei den C._____ (kurz: C._____) einen Antrag für einen zusätzlichen Wasserzähler für Wassermengen, welche nicht in die öffentliche Abwasseranlage gelangen.