Diese Teilflächen wurden zwar ebenfalls als überbaut gewichtet, was aber gerechtfertigt ist, da die Teilflächen sowohl aufgrund ihrer Form als auch aufgrund ihrer Grösse nicht separat überbaubar sind. Zudem haben die Parzellen mmm, eee und ddd verschiedene Eigentümer. Auch wenn die Schaffung eines unüberbauten Grundstücks durch Abparzellierung und Zusammenlegung der Teilflächen grundsätzlich möglich wäre, müsste ein solches Vorgehen zwischen den drei Eigentümern abgestimmt werden und ist daher rein hypothetisch. Eine wirtschaftliche Betrachtungsweise würde sich nur aufdrängen, wenn alle drei Grundstücke den gleichen Eigentümer hätten.