Weiter überstiegen die Kosten für den Rückbau der auf dem Grundstücksteil bestehenden Baute die Differenz zwischen dem Erschliessungsbeitrag für die Fläche von 721 m2 mit und ohne Überbauungsrabatt. Im Anhang des Strassenreglements fehle es zudem an hinreichenden Kriterien für die Differenzierung zwischen "bebaut" und "nicht bebaut".