Auch eine Abparzellierung und Zusammenlegung der Parzellen sei keine realistische Option. Da die Parzellen derzeit unterschiedliche Eigentümer hätten, sei eine Zusammenlegung der Grundstücke nicht zu erwarten. Selbst bei einer Zusammenlegung sei das Grundstück zudem zu klein für eine vernünftige Überbauung, zumal die überbaubare Fläche durch die einzuhaltenden Grenz- und Strassenabstände von jeweils vier Metern weiter verringert werde. - 27 -