Daher sei dieser Teil des Grundstücks nur mit 67 % belastet worden. Der unüberbaute Teil der Parzelle erfahre aber einen ungeschmälerten Vorteil. Die Fläche sei mit 721 m2 genügend gross, um darauf eine weitere Wohnbaute zu erstellen. Heute sei diese Fläche mangels genügender Erschliessung nicht überbaubar und es könne insbesondere keine Wohnbaute erstellt werden. Der Wert des Landes liege somit deutlich unter dem für erschlossenes Bauland. Durch den Ausbau der R-Strasse werde das Land voll erschlossen und steige im Wert. Diese Wertsteigerung übersteige die verfügten Gebühren deutlich.