Parzelle mmm sei sogar gänzlich unüberbaut und werde dennoch als bebaut qualifiziert. Für die Ungleichbehandlung der Parzelle aaa im Vergleich zu den Parzellen ddd, eee und mmm sei kein sachlicher Grund erkennbar. Die Differenzierung sei rechtsungleich und willkürlich vorgenommen worden. Der Beitrag sei dementsprechend auf Fr. 20'709.00, im Falle des Nichteinbezugs der Parzelle bbb eventualiter auf Fr. 23'952.00 zu reduzieren.