Garage zurückgebaut und entsorgt werden, es sei auch ein Abbruch des darunter liegenden Betonfundaments erforderlich. Auch habe ein allfälliger Rückbau durch ein Bauunternehmen mit geeigneten Maschinen zu erfolgen. Es sei mit Kosten von rund Fr. 8'000.00 zu rechnen. Soweit der Beitrag mit dem wirtschaftlichen Sondervorteil gleichgesetzt werde, müssten dem die mutmasslichen Kosten von Fr. 8'000.00 gegenübergestellt werden. Die Nachteile überstiegen somit die Vorteile. Somit entfiele der wirtschaftliche Sondervorteil und damit eine wesentliche Voraussetzung für die Beitragserhebung.