10.2. 10.2.1. Der Ausbau XY dient den an die Strasse anstossenden Grundstücken. Gemäss Anhang zum SR, Verteilung der Kosten, tragen die Gemeinde und die anstossenden Grundeigentümer jeweils 50 % der Kosten der Erstellung oder Änderung der Feinerschliessung (Erschliessungsstrasse [ES], durchgehende Strasse und Stichstrasse).