9.4. 9.4.1. Anlässlich der Verhandlung vom 26. März 2025 gab der Rechtsvertreter der Beschwerdegegnerin zu Protokoll, dass die Eigentümer der Parzellen bbb und ccc den Ausbau des an ihre Grundstücke angrenzenden Abschnitts der R-Strasse selbst finanziert hätten. Damals bestand jedoch noch keine gesetzliche Grundlage für eine Beitragserhebung (Protokoll, S. 3). Für den Ausbau der Y-Strasse wurden aus diesem Grund ebenfalls keine Beiträge erhoben (Protokoll, S. 14).