An diesem Teilstück der Strasse wurden lediglich Anpassungsarbeiten vorgenommen. Die Anstösser dieses Strassenabschnitts erfahren durch das vorliegende Strassenbauprojekt keinen Sondervorteil und können daher nicht zur Entrichtung eines Erschliessungsbeitrags verpflichtet werden. 9.3. Strassen werden in der Regel für sogenannte Erschliessungseinheiten ausgebaut. Allenfalls wird die Erschliessung in Etappen realisiert. Geht die Gemeinde bei der Realisierung des Vorhabens verfahrensmässig, technisch, planerisch und finanziell in Etappen vor, muss sie auch die - 21 -