Anlässlich des Augenscheins vom 26. März 2025 wurde festgestellt, dass der erneuerte Belag der Strasse weiter verläuft als bis zur Grundstücksgrenze der Parzelle bbb. Dazu wurde seitens der Gemeinde ausgeführt, dass die Anpassungsfläche zwei bis drei Meter länger sei als die eigentliche Ausbaustrecke. In diesem Bereich habe der Elektroschacht der E._____ ausgetauscht werden müssen. Dabei seien in diesem Bereich nur Belagsarbeiten durchgeführt worden. Am Unterbau der Strasse sei nichts geändert worden (Protokoll, S. 4). Die Kosten für die Verlegung der Kabel und den Austausch des Schachts seien jeweils zulasten der betroffenen Werke gegangen (D.___