8.1.2.4. Im Zusammenhang mit dem Bau von Gebäuden und Werken kommt es oft zur Überschreitung der von den Architekten oder Bauingenieuren erstellten Kostenvoranschläge. Dies bringt auch stets die Frage mit sich, wer für die Mehrkosten einzustehen hat und vom wem diese zu tragen sind. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass es sich beim Kostenvoranschlag um eine Prognose handelt, da in diesem Zeitpunkt noch nicht alle kostenbegründenden Daten feststehen. Mit Rücksicht auf die Unsicherheiten, die sich gestützt auf die dem Kostenvoranschlag zugrundeliegende Prognose ergeben, sind Abweichungen in einem begrenzten Rahmen unausweichlich.