8. 8.1. 8.1.1. Die Kosten für den Strassenbau sollen sich laut Kostenvoranschlag vom 1. Februar 2023 auf insgesamt Fr. 240'000.00 belaufen. Sie setzen sich zusammen aus den Positionen Bauarbeiten, Technische Arbeiten, Diverses sowie Unvorhergesehenes und Aufrundung. Soweit ersichtlich, sind keine unzulässigen Beträge darin enthalten. 8.1.2. 8.1.2.1. Im Kostenvoranschlag werden teuerungsbedingte Mehrkosten ausdrücklich vorbehalten. Anlässlich der Verhandlung vom 26. März 2026 führte der Rechtsvertreter der Gemeinde dazu aus, dass sich aufgrund der Teuerung Mehrkosten von 9 Prozent ergeben haben (Protokoll, S. 7 f.).