Eine systematische Strassenentwässerung besteht nicht nur aus Schächten; es braucht auch Randabschlüsse, ein entsprechendes Quergefälle und Rinnen, die das Wasser den Schächten zuleiten. Anlässlich der Verhandlung vom 26. März 2025 gab der von der Beschwerdegegnerin beigezogene Ingenieur zu Protokoll, dass es vor dem Ausbau noch keine systematische Strassenentwässerung gab. Das Quergefälle sei mal auf der einen Seite, mal auf der anderen Seite verlaufen. Die Strassenbeleuchtung war dagegen bereits vorbestehend (Protokoll, S. 4 f.).