Die R-Strasse war im Abschnitt von der W-Strasse K fff bis zur Verzweigung "XZ" bislang nicht ausgebaut. Randabschlüsse waren nur im Bereich der bebauten Grundstücke vorhanden. Diese waren durch die Grundeigentümer jeweils beim Hausbau erstellt worden. Im Bereich der unüberbauten Parzelle ggg und des nicht überbauten Teils der Parzelle aaa fehlten die Randabschlüsse gänzlich. In diesem Bereich reichte auch der Strassenbelag nicht bis an die Grundstücksgrenze (Einspracheentscheid vom 18. September 2023, S. 3).