und Fr. 2'000.00 für Rohrleitungssysteme veranschlagt. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und namentlich aufgrund des Höhenunterschieds zwischen den Parzellen bbb und ccc und dem talseitigen Ende der R- Strasse verstehe es sich von selbst, dass Regenwasser von den Parzellen bbb und ccc über die neu zu erstellende Sauberwasserleitung abgeführt werde. Dies gelte auch für die Entwässerung des zwischen den beiden Parzellen liegenden Teils der R-Strasse. Da die R-Strasse auch ausserhalb des Siedlungsgebiets weiterführe, werde ein Teil des ausserhalb des Siedlungsgebiets anfallenden Regenwassers über die R-Strasse talwärts entwässert.