Es treffe nicht zu, dass der Strassenabschnitt zwischen den Parzellen bbb und ccc bereits normgerecht erstellt sei. Direkt vor der Einfahrt auf Parzelle bbb liege ein Kanalisations- bzw. Sickerschacht (Schacht Nr. kkk), welcher vom Strassenbauprojekt gemäss Perimeterplan mitumfasst sei. Wenn durch die Gemeinde eine Sauberwasserleitung erstellt werde, müsse auch der Kanalisations- bzw. Sickerschacht direkt vor der Einfahrt auf Parzelle bbb an diese Sauberwasserleitung angeschlossen werden. Bauliche Massnahmen zum Anschluss dieses Schachts an die Sauberwasserleitung seien unumgänglich.