Vorliegend seien Parzelle bbb mit einer Grundstückfläche von 1193 m2 und – unter Berücksichtigung des Prinzips der Winkelhalbierenden auch Parzelle ccc – zu Unrecht nicht in den Perimeter einbezogen worden. Geplant sei im Rahmen des Ausbauprojekts auch der Neubau einer Sauberwasserleitung. Der Vorteil einer Trennkanalisation bestehe für die daran angrenzenden Parzellen darin, ein neues, vom Schmutzwassernetz vollständig getrenntes Kanalisationssystem zur Verfügung gestellt zu bekommen, welches die getrennte Abführung des Abwassers nach den gewässerschutzrechtlichen Bestimmungen ermögliche.