3.3.2. § 12 SR verweist für die Finanzierung auf den Anhang des Reglements. Gemäss Anhang des SR, Allgemeine Bestimmungen, erhebt die Gemeinde an die Kosten für die Erstellung und Änderung von Erschliessungsstrassen von den Grundeigentümern Erschliessungsbeiträge. Als Erstellung und Änderung einer Strasse gelten der Neubau einer Strasse, der Neubau einer Strasse auf dem Trassee eines Flurwegs, die Verbesserung einer Strasse (z.B. Verbreiterung, Bau eines Gehwegs, -8-