Die Frage, ob Parzelle ccc zumindest anteilsmässig in den Beitragsplan einzubeziehen sei, war somit bereits Gegenstand des Einspracheverfahrens, auch wenn dies vom Beschwerdeführer im Rahmen der Einsprache gegen den Beitragsplan ursprünglich nicht beantragt worden war. Die Gemeinde verhält sich widersprüchlich, wenn sie nun beantragt, auf den Antrag auf Einbezug von Parzelle ccc sei nicht einzutreten. Der Antrag des Beschwerdeführers auf anteiligen Einbezug der Parzelle ccc ist daher ohne Weiteres zulässig. Auf den Antrag ist somit einzutreten -7- und der anteilige Einbezug von Parzelle ccc in den Perimeter ist ebenfalls zu prüfen.