Die Diskussion über den Einbezug von Parzelle ccc wurde somit von Seiten der Gemeinde in das Verfahren eingeführt. Dementsprechend wurde mit Einspracheentscheid vom 18. September 2023 nicht nur der Antrag auf Einbezug der Parzelle bbb in den Perimeter abgelehnt, sondern es wurde auch festgestellt, dass Parzelle ccc nicht beitragspflichtig ist (Einspracheentscheid vom 18. September 2023, Ziff. 3.1.). Die Frage, ob Parzelle ccc zumindest anteilsmässig in den Beitragsplan einzubeziehen sei, war somit bereits Gegenstand des Einspracheverfahrens, auch wenn dies vom Beschwerdeführer im Rahmen der Einsprache gegen den Beitragsplan ursprünglich nicht beantragt worden war.