D.1. Mit Schreiben vom 6. November 2023 wurde der Beschwerdeführer über die Eintragung seiner Eingabe als Beschwerde und das weitere Vorgehen informiert. D.2. Nachdem der Kostenvorschuss von Fr. 700.00 (Verfügung des SKE vom 6. November 2023) fristgerecht geleistet worden war, brachte das SKE die Beschwerde der Einwohnergemeinde Q._____ (künftig: Beschwerdegegnerin) mit Schreiben vom 14. November 2023 zur Kenntnis und setzte ihr eine Frist zur Vernehmlassung bis 7. Dezember 2023. D.3. Die Beschwerdegegnerin liess sich innert erstreckter Frist mit Eingabe vom 5. Februar 2024 vernehmen und Abweisung der Beschwerde beantragen.