Die Behandlung der dinglichen Rechte im Güterzusammenlegungsverfahren in: ZBl 1971, S. 441 ff. betreffend das verwandte Güterzusammenlegungsverfahren). Die Privatrechtsverhältnisse für den Umlegungsperimeter werden von Grund auf neu geordnet (vgl. beispielsweise AGVE 2011 S. 313 oder AGVE 2004 S. 325 ff. zum Fall der verwandten landwirtschaftlichen Güterregulierung). 6.4. Gemäss § 8 Abs. 3 LEV sind die Dienstbarkeiten im Rahmen der Neuzuteilung zu bereinigen; sie können aufgehoben, abgeändert, auf neue Grundstücke verlegt oder neu begründet werden. Die vorliegend in Frage stehende Neubegründung des Fuss- und Fahrwegrechts ist korrekterweise im Rahmen der Neuzuteilung vorzunehmen.