10.5.) verdeutlicht werden: - Einwandfreie Erschliessung in verkehrsmässiger, versorgungstechnischer und städtebaulicher Hinsicht; - Zuteilung nach Fläche, Wert oder frei vereinbartem Schlüssel rechnerisch gleichwertiger Grundstücke; - Neuzuteilung möglichst am alten Ort, damit die mit der alten Lage verbundenen Vor- und Nachteile nicht speziell bewertet werden müssen; - Zusammenfassung mehrerer Einzelparzellen desselben Grundeigentümers oder verschiedener, an einem gemeinsamen Vorgehen interessierter Parzellenbesitzer in ein zusammenhängendes Gebiet (sogenannte Arrondierung); - Formung überbaubarer Parzellen, unter Beachtung örtlicher Bauvor-