Das Äquivalenzprinzip kann anhand der folgenden Zusammenstellung der Zuteilungskriterien (vgl. Richtlinien zur Baulandumlegung [ORL-ETHZ Richtlinien], ORL-ETHZ Blatt 513321 von 1972, Ziff. 10.5.) verdeutlicht werden: - Einwandfreie Erschliessung in verkehrsmässiger, versorgungstechnischer und städtebaulicher Hinsicht; - Zuteilung nach Fläche, Wert oder frei vereinbartem Schlüssel rechnerisch gleichwertiger Grundstücke;