1.4. Der angefochtene Entscheid, datiert auf den 21. August 2023 (B.2.), ging bei der Beschwerdeführerin am 25. August 2023 ein; der Fristenlauf begann damit am 26. August 2023. Die Frist verlängerte sich aufgrund des Fristablaufs am Sonntag, 24. September 2023, bis Montag, 25. September 2023. Die Beschwerde erfolgte fristgerecht. 1.5. Die Vertreter beider Parteien wurden gehörig bevollmächtigt (Beschwerdebeilage 3 und Beilage 1 der Beschwerdeantwort). 1.6. Auf die auch im Übrigen formgerechte Beschwerde ist einzutreten.