Die Beschwerdegegnerin wird daher aufgefordert, dem Gericht innert Frist bis 31. Oktober 2024 den definitiven Zutei- lungs- und Dienstbarkeitenplan in der Variante der öffentlichen Auflage einzureichen. Innert derselben Frist bis 31. Oktober 2024 wird die Beschwerdegegnerin aufgefordert, dem Gericht zudem den Bericht zu den Verfahrensgrundlagen und zur Neuzuteilung vom 28. Juli 2024, welcher dem Gericht nur im Entwurf vorliegt, in der definitiven Version der öffentlichen Auflage einzureichen.» D.2. Die einverlangten Unterlagen wurden dem Gericht mit Schreiben vom 30. Oktober 2024 eingereicht.