Im Rahmen des Neuzuteilungsverfahrens wurden mehrere mögliche Pläne mit Erschliessungsvarianten der Parzelle Nr. aaa erstellt. In den von Seiten Beschwerdegegnerin eingereichten Originalakten befindet sich kein Originalexemplar des definitiven Zuteilungs- und Dienstbarkeitenplans vom 18. Juli 2022 in der Variante der öffentlichen Auflage. Die Beschwerdegegnerin wird daher aufgefordert, dem Gericht innert Frist bis 31. Oktober 2024 den definitiven Zutei- lungs- und Dienstbarkeitenplan in der Variante der öffentlichen Auflage einzureichen.