B.2. A._____ liess beim Gemeinderat mit Datum vom 13. Februar 2023 innert der Auflagefrist fristgerecht Einsprache erheben (Beschwerdebeilage 2). Der Gemeinderat führte am 9. Mai 2023 eine Einspracheverhandlung durch (vgl. Aktennotiz zur Einspracheverhandlung vom 9. Mai 2023, Beschwerdebeilage 5). Mit Einspracheentscheid vom 21. August 2023 wies der Gemeinderat die Einsprache ab.