A.4. Der Einleitungsbeschluss vom tt.mm. 2019 wurde zusammen mit den vorbereitenden Unterlagen vom tt.mm. 2019 bis tt.mm. 2019 öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist gingen keine Einsprachen gegen den Einleitungsbeschluss ein (vgl. Rechtskraftbescheinigung vom 20. Juli 2020; Bericht zu den Verfahrensgrundlagen und zur Neuzuteilung [fortan Bericht Neuzuteilung], Ziff. 2.2, Beilage 2 zur Beweisergänzung).