8.6. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die SIA-Norm 416, Ausgabe 1993, Anwendung findet, wonach Dachgeschosse von weniger als 1 m durchschnittlicher lichter Höhe nicht zur Geschossfläche zählen. Vorliegend ist nach Auffassung des Gerichts und insbesondere dessen Fachrichtern nicht erstellt, dass die durchschnittliche lichte Höhe des Estrichs mindestens 1 m aufgewiesen hat. Die Estrichfläche des bestehenden Gebäudes ist daher bei der Bemessung der Anschlussgebühren für die Neubauten nicht in Abzug zu bringen.