Bei der Berechnung der lichten Höhe des Estrichs müssen Bodenaufbau, Decke und Isolation daher noch abgezogen werden. Aus den eingereichten Plänen ergibt sich gemäss den Fachrichtern bereits, dass das Erfordernis der lichten Höhe von durchschnittlich 1 m nicht erfüllt ist (vgl. Erw. 8.5.1). Bodenaufbau, Decke und Isolation hätten die durchschnittliche lichte Höhe zudem noch weiter vermindert.