8.5.2. Das Mitglied des Verwaltungsrats der Beschwerdeführerin brachte an der Verhandlung vom 15. Mai 2024 dazu vor, die damals geltenden Bestimmungen hätten dies nicht so vorgesehen. Weiter enthalte die SIA-Norm 416 keine Bestimmungen dazu (Protokoll, S. 9). Auch sei davon auszugehen, dass der Estrich gegenüber dem unterliegenden Wohngeschoss isoliert gewesen sei. Dies habe auch schon 1993 dem Stand der Technik entsprochen. Die Gemeinde bezweifelt, dass eine Isolation vorhanden gewesen sei (Protokoll, S. 11).