8.5. 8.5.1. Laut eingereichten Plänen des Estrichs ist die lichte Höhe von mindestens 1 m lediglich auf einer Breite von 4.5 m von der Gesamtbreite von 9.8 m gegeben. Auf der restlichen Breite von 5.3 m beträgt die lichte Höhe weniger als 1 m. Diese Masse wurden an der Verhandlung nicht bestritten (vgl. Protokoll, S. 8 f.). Die von der Beschwerdeführerin eingereichten Aufnahmen zeigen, dass der Estrich nicht ausgebaut war. Dementsprechend müssten Bodenaufbau, Decke und Isolation für die Berechnung der lichten Höhe noch abgezogen werden. Dadurch wird die lichte Höhe der unausgebauten Estrichfläche noch weiter reduziert (Protokoll, S. 8 f.). - 15 -