8.4. Die lichte Höhe des Estrichs kann vorliegend nur noch auf der Grundlage von Plänen berechnet werden. Baugesuchsakten des bestehenden Gebäudes könnten sich allenfalls im Archiv der Gemeinde befinden. Diese hat eine Mitwirkungspflicht bei der Beschaffung der Belege. Im Archiv der Gemeinde waren jedoch keine Baugesuchsakten mehr vorhanden (Protokoll, S. 7). Da keine Baugesuchspläne vorhanden waren, erfolgte die Prüfung aufgrund des in den Plänen eingezeichneten Abbruchobjekts (Beilage 6 zur Beschwerde; Vernehmlassung vom 16. Oktober 2023, S. 2 f., Beilage 4).