Die den Anschlussgebühren zugrundeliegende Berechnung war damit transparent und für die Beschwerdeführerin nachvollziehbar. Eine telefonische Klärung mit der Bauverwaltung der Gemeinde wäre durchaus möglich gewesen (Protokoll, S. 8). Das Missverständnis, durch welches der Nachweis der lichten Höhe des Estrichs nun erheblich erschwert wird, ist nicht von der Gemeinde zu verantworten.