Anwendung finde. Man sei daher zunächst davon ausgegangen, dass die SIA-Norm 416, Ausgabe 2003 anwendbar sei, welche keine lichte Höhe von mindestens 1 m mehr vorschreibe, und man habe daher keine Veranlassung für eine Messung gesehen. Erst nach Erhalt des abschlägigen Einspracheentscheids vom 7. August 2023 sei der Beschwerdeführerin bewusst geworden, dass sich die Nichtanrechnung der Estrichfläche auf diese Bestimmung stütze. Zu diesem Zeitpunkt sei das Gebäude jedoch bereits abgebrochen gewesen, weshalb eine Messung nicht mehr möglich gewesen sei (Protokoll, S. 5, S. 8).