An der Verhandlung vom 15. Mai 2024 brachte das anwesende Mitglied des Verwaltungsrats der Beschwerdeführerin vor, eine Abmessung der lichten Höhe des Estrichs des Altbaus sei unterblieben, da in der Baubewilligung nicht erwähnt worden sei, dass die SIA-Norm 416, Ausgabe 1993 - 14 -