Vorliegend wird auf eine ganz bestimmte Fassung der SIA-Norm 416, nämlich die Ausgabe 1993, verwiesen. Es ist daher von einem statischen Verweis auszugehen. Zur Anwendung kommt somit vorliegend die Fassung der SIA-Norm 416, Ausgabe 1993. Diese legt fest, dass Dachgeschosse von weniger als 1 m durchschnittlicher lichter Höhe nicht als Geschossflächen gerechnet werden (Erw. 7.1.). Dies hat die Beschwerdeführerin anerkannt (Protokoll, S. 4). 8. 8.1. Es stellt sich sodann die Frage, ob der Estrich des vorbestehenden Gebäudes eine durchschnittliche lichte Höhe von mehr als 1 m aufwies und dessen Fläche dementsprechend als Geschossfläche anzurechnen ist.