Eine statische Verweisung liegt vor, wenn auf eine Regelung in einer ganz bestimmten Fassung verwiesen wird. Das verweisende Organ kennt dabei den Inhalt der Norm, auf welche verwiesen wird. Dieser kann sich ohne die Zustimmung des verweisenden Organs nicht verändern. Die private Norm wird automatisch zu staatlich gesetztem Recht. Im Falle einer dynamischen Verweisung werden dagegen die Normen nicht in einer bestimmten, sondern in der jeweils geltenden Fassung als anwendbar erklärt. Das führt dazu, dass sich die Norm, auf welche verwiesen wird, ohne das Zutun des verweisenden Gesetzgebers ändern kann.