7.2. Mit einer Verweisung verzichtet der an sich zuständige Gesetzgeber auf eine eigene Regelung unter Bezugnahme auf eine bereits bestehende Norm (BGE 132 III 470, Erw. 4.1.). Anhang 2 des RFE verweist auf die Normen einer privatrechtlichen Organisation. Der Schweizerische Ingeni- eur- und Architektenverein hat in der Zwischenzeit die SIA-Norm 416, Ausgabe 1993 durch die Ausgabe 2003 ersetzt. Zunächst ist daher zu klären, ob es sich beim Verweis auf die SIA-Norm 416 in Anhang 2 des RFE um einen statischen oder einen dynamischen Verweis handelt.