Gemäss SIA-Norm 416, Ausgabe 1993, gilt als Geschossfläche die allseitig umschlossene und überdeckte Grundrissfläche der zugänglichen Geschosse, einschliesslich der Konstruktionsfläche; nicht als Geschossflächen gerechnet werden Flächen von Hohlräumen unter dem untersten zugänglichen Geschoss, nicht zugängliche Hohlräume von Konstruktionen sowie Installations- und Dachgeschosse von weniger als 1 m durchschnittlicher lichter Höhe. Die SIA-Norm 416, Ausgabe 2003 dagegen kennt keine Beschränkung der Anrechnung von Estrichflächen als Geschossflächen.