7. 7.1. In Anhang 2 des RFE wird die Geschossfläche definiert. Als Geschossfläche gilt demnach die Summe aller ober- und unterirdischen Geschossflächen, einschliesslich der Mauer- und Wandquerschnitte. Als Richtlinie für die Anwendung gilt die SIA-Norm 416, Ausgabe 1993.