Die Parteien konnten an der Verhandlung nicht genau sagen, wann das Gebäude erstellt worden ist (Protokoll, S. 7). Luftaufnahmen zeigen jedoch, dass das Gebäude im Jahr 1962 erstellt worden sein muss (Protokoll, S. 11). Auch wenn die von der Gemeinde eingereichten Reglemente erst nach der Erstellung des Gebäudes erlassen worden sind, ist davon auszugehen, dass die Gemeinde auch davor die Anschlussgebühren auf Basis des Gebäudeversicherungswerts erhoben hat.