Gemäss SIA 416, Ausgabe 2003 würden Estrichflächen zwar vollständig als Geschossflächen gerechnet. Im RFE werde jedoch auf die SIA-Norm 416, Ausgabe 1993, verwiesen. Dementsprechend habe sich die Gemeinde bei der Berechnung der Anschlussgebühren immer auf diese Ausgabe der SIA-Norm gestützt und Estrichflächen von weniger als 1 m lichter Höhe nicht angerechnet. Anlässlich der Prüfung der Anschlussgebühren habe sich die Bauverwaltung bei der Gemeinde und beim Projektverfasser nach alten Baugesuchsplänen erkundigt. Da keine Pläne vorhanden gewesen seien, sei die Prüfung aufgrund der Baugesuchsunterlagen bzw. des in den Plänen eingezeichneten Abbruchobjekts erfolgt.