2.6.2. Gemäss § 34 Abs. 1 RFE erhebt die Gemeinde für den Anschluss an die öffentlichen Abwasseranlagen eine Anschlussgebühr, welche auf Basis der Gebäudegrund- und der entwässerten Hartfläche sowie der Geschossfläche gemäss Tarif im Anhang berechnet wird. Gemäss Anhang 1 zum RFE wird eine Abwasseranschlussgebühr in Höhe von jeweils Fr. 40.00 pro m2 -6- Gebäudegrundfläche, Geschossfläche sowie entwässerte Hartfläche erhoben.