2.6. 2.6.1. Gemäss § 27 Abs. 1 RFE erhebt die Gemeinde für den Anschluss an die Wasserversorgung eine Anschlussgebühr pro m2 Geschossfläche der angeschlossenen Baute gemäss Tarif im Anhang. Gemäss Anhang 1 zum RFE wird eine Wasseranschlussgebühr in Höhe von Fr. 20.00 pro m2 Geschossfläche der angeschlossenen Baute erhoben.